Mit Corwese erhalten Sie einen Partner, der Ihnen nicht nur die Beratung über den richtigen Weg und die Durchführung der grundlegenden Schritte liefert, vielmehr ist es uns Anspruch und Verpflichtung, für Sie als Kunden alle Schritte vollständig zu übernehmen. Wir lassen Sie nicht nach der Ausschreibung alleine, sondern beantragen für Sie die Fördermittel, stellen uns der Diskussion mit den zuständigen Stellen und bieten Ihnen einen Full-Service aus einer Hand. Selbst nach Eingang der Förderzusage sind wir für Sie da -bis hin zur abschließenden Projektbeschreibung und das alles ohne Mehrkosten.
Auch wenn`s mal kritisch wird, werden wir nicht kneifen. So haben wir in zahlreichen Fällen schon mittels fundierter, wissenschaftlicher Gutachten aus unserem Haus das Verfahren voranbringen können.
Seit 01.08.2023 ist allerdings das bayerische Verfahren nur noch unter bestimmten Voraussetzungen nutzbar. Nur noch für Gewerbegebiete und für Gemeinden ohne Supervecoringanschlüsse (Bitraten von 100-250 MBit/s) kann noch ein Verfahren gestartet werden. Der Freistatt Bayern will damit seine Gemeinden mehr auf das Bundesförderverfahren lenken. Die Förderanträge müssen bis Ende Februar gestellt sein.