Bundesförderverfahren
Mit der Neuauflage seines Förderprogramms (Graue-Flecken-Programm) bietet seit 26.04.2021 auch der Bund die Möglichkeit der Förderung von Gigabit-Anschlüssen. Durch die Neufassung vom 03.04.2023 und die Aktualisierung vom 30.04.2024 (Gigabitförderung 2.0, auch Dunkelgraue-Flecken-Programm) ensteht ein weiterer großer Schub für den flächendeckenden FTTH-Ausbau
Das novellierte Förderprogramm des Bundes hat einen entscheidenden Vorteil. Die sogenannte Aufgreifschwelle (Bitrate unterhalb deren ein Anschluss als förderfähig gilt) wurde auf 300 MBit/s im Download und 150 MBit/s im Upload angehoben: die Unterscheidung zwischen Privat und Gewerbeanschlüssen wurde aufgehoben. Damit sind nahezu alle Anschlüsse, auch die mit Supervectoring versorgten, förderfähig, nicht jedoch die Kabelfernsehanschlüsse nach Stand DOCSIS 3.1.
Das Förderprogramm des Bundes hat wie bisher 2 Zielsetzungen:
- Förderung von Beratungsleistungen (bis 50.000 €/ Kommune, 200.000 €/ Landkreis)
- Förderung von Infrastrukturprojekten (Netzausbau)
Die Förderung von Beratungsleistungen, die zu 100% erfolgt, dient vor allem dazu, der Kommune eine Bestandsaufnahme von Infrastruktur und Versorgung zu liefern, und diese auf die Ausschreibung vorzubereiten. Die Beratungsleistung muss in klarem Zusammenhang mit einem Infrastrukturprojekt stehen. Einzelheiten werden noch bekannt gegeben.
Das Interessante dabei ist, dass die im bayerischen Verfahren limitierende Grenze von 6 Mio € Förderung sowie die Grenze von 5000 € bzw. 6000 € pro Hausanschluss wegfallen. Für manche Gemeinden ergibt sich nach unseren Projekterfahrungen im bayerischen Verfahren de facto ein Fördersatz von teilweise deutlich unter 90%. Durch den Wegfall dieser Begrenzungen im Bundesförderprogramm und der bay. Kofinanzierungsrichtlinie kommen die Gemeinden zu einem Fördersatz von bis zu 90%.
Damit ist das Programm nicht nur für Gemeinden, die jetzt neu einsteigen und sich zukunftsfähig aufstellen wollen, sondern auch für Gemeinden, die bereits im bayerischen Verfahren sind, interessant. Sollte hier nach Auswertung der Markterkundung festgestellt werden, dass die weitere Abwicklung über den Bund die günstigere Variante wäre, kann man auch umsteigen. Dabei ist jeder Fall individuell zu betrachten; fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des für Sie günstigsten Programms.
Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren läuft ähnlich dem der bayischen Gigabitrichtlinie ab, mit zwei Unterschieden:
- Branchendialog (zwingend erforderliche Gesprächsrunde mit Anbietern zur Initiierung von Eigenausbau)
- Antrag auf vorläufigen Förderbescheid (nach Markterkundung und Branchendialog ist ein Antrag auf vorläufigen Förderbescheid zu stellen)
Nach Erhalt des vorläufigen Bescheids kann ausgeschrieben werden
- Bestandsaufnahme
- Branchendialog
- Markterkundung
- Ergebnis Markterkundung
- Antrag
- vorläufiger Förderbescheid
- Ausschreibung
- Angebotsbewertung
- Stellung des endgültigen Förderantrags
- Förderbescheid
- Bauphase
- Mittelabruf
Fördersätze
In der Regel beträgt der Fördersatz des Bundes bei einem Ausbauprojekt 50%; der Freistaat Bayern legt dann im Rahmen seiner Kofinanzierungsrichtlinie nochmals bis zu dem in Bayern gültigen Fördersatz drauf, i.d.R sind dies 40%. Die Förderhöchstsumme beträgt 150 Mio € je Gebietskörperschaft. Die Bagatellgrenze, unterhalb derer es keine Förderung gibt, liegt bei 100.000 €.
Förderszenarien
Gefördert werden Projekte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell und im Betreibermodell. Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell erhalten Netzbetreiber einen Zuschuss der öffentlichen Hand für Ihre nachzuweisende Wirtschaftlichkeitslücke.
Des Weiteren werden auch Betreibermodelle gefördert, bei denen die Kommune das passive Netz selbst baut und betreibt. Das Netz bleibt dabei Im Eigentum der Kommune. Dabei werden gefördert:
- die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinheiten
- die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Bauvorhaben
- die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel
Gerne übernehmen wir durch unsere Tochterfirma Fiberia in diesem Fall für Sie allen anstehenden Arbeiten, von der Grobplanung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bau und Abnahme des Netzes, gerne auch schlüsselfertig. Für den erforderlichen Finanzierungsplan und bei anderen betriebswirtschaftlichen Spezialthemen arbeiten wir mit der Firma Rödl & Partner zusammen, einem der renommiertesten Wirtschaftsprüfer und Berater im Public-Markt.
Zielsetzung
Im Ergebnis zielt das Bundesförderprogramm ebenso wie das bayerische Förderprogramm auf eine flächendeckende Versorgung mit FTTB/H-Anschlüssen.
Unser Büro hat bereits mit allen Varianten von Beratungsleistungen und Ausbauprojekten entsprechende Erfahrungen, sodass wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unter Wahl des bestgeeigneten Förderprogramms machen können.
Kommen Sie auf uns zu; wir machen gerne für Sie unentgeltlich und unverbindlich die Registrierung und Antragstellung für das Bundesförderprogramm.